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Rechnungen in der Schweiz: MWST und QR-Rechnung

Mehrwertsteuersätze

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz 8.1 Prozent als Normalsatz, 2.6 Prozent als reduzierter Satz und 3.8 Prozent als Sondersatz für Beherbergung (Quelle: ESTV).

Wer ist MWST-pflichtig?

Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000 (CHF 250'000 für gemeinnützige Vereine und Institutionen). Darunter stellen Sie ohne MWST Rechnung und weisen keine Steuer aus. Üblich sind auf Schweizer Rechnungen: Name und Adresse beider Parteien, die MWST-Nummer im Format CHE-xxx.xxx.xxx MWST (falls steuerpflichtig), Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag.

Die QR-Rechnung

Der Standard-Zahlteil auf Schweizer Rechnungen ist die QR-Rechnung nach den Vorgaben von SIX. Sie kombiniert entweder eine QR-IBAN mit einer QR-Referenz oder eine gewöhnliche IBAN mit einer Creditor Reference beziehungsweise einer unstrukturierten Mitteilung. Viele Banken erstellen den QR-Zahlteil direkt im E-Banking. Sie können eine mit PrivateInvoice erstellte PDF-Rechnung problemlos zusammen mit einem separat erstellten QR-Zahlteil versenden.

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Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind die Angaben der ESTV und Ihrer Treuhandstelle.