Pflichtangaben auf Rechnungen in Deutschland
Was eine Rechnung enthalten muss (§14 Abs. 4 UStG)
- Vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und Empfänger
- Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung sowie der Liefer- oder Leistungszeitpunkt
- Nettoentgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
- Der anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Regeln (§33 UStDV): Empfängeranschrift und Rechnungsnummer sind dort nicht erforderlich.
Umsatzsteuersätze
Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent (§12 UStG).
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und weist keine Umsatzsteuer aus. Üblich ist ein Hinweis wie: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Tragen Sie diesen Satz einfach in das Feld Zahlungsbedingungen oder Hinweise ein.
E-Rechnung: die Fristen
Seit 2025 läuft in Deutschland die Umstellung auf strukturierte elektronische Rechnungen im B2B-Bereich (XRechnung, ZUGFeRD). Papier- und PDF-Rechnungen bleiben mit Zustimmung des Empfängers übergangsweise zulässig, nach §27 UStG grundsätzlich bis Ende 2026, für Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027. Ab 2028 gilt die Pflicht allgemein. Für Rechnungen an Privatkunden und viele Kleinunternehmerfälle bleibt eine klassische PDF-Rechnung weiterhin gebräuchlich. Klären Sie Ihre konkrete Pflicht mit Ihrer Steuerberatung.
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Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Regeln ändern sich, im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.