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Pflichtangaben auf Rechnungen in Deutschland

Was eine Rechnung enthalten muss (§14 Abs. 4 UStG)

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Regeln (§33 UStDV): Empfängeranschrift und Rechnungsnummer sind dort nicht erforderlich.

Umsatzsteuersätze

Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent (§12 UStG).

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und weist keine Umsatzsteuer aus. Üblich ist ein Hinweis wie: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Tragen Sie diesen Satz einfach in das Feld Zahlungsbedingungen oder Hinweise ein.

E-Rechnung: die Fristen

Seit 2025 läuft in Deutschland die Umstellung auf strukturierte elektronische Rechnungen im B2B-Bereich (XRechnung, ZUGFeRD). Papier- und PDF-Rechnungen bleiben mit Zustimmung des Empfängers übergangsweise zulässig, nach §27 UStG grundsätzlich bis Ende 2026, für Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027. Ab 2028 gilt die Pflicht allgemein. Für Rechnungen an Privatkunden und viele Kleinunternehmerfälle bleibt eine klassische PDF-Rechnung weiterhin gebräuchlich. Klären Sie Ihre konkrete Pflicht mit Ihrer Steuerberatung.

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Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Regeln ändern sich, im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.